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5. SSW

in Die Schwangerschaftswochen 11.05.2010 11:08
von littleprincess • Besucher | 72.499 Beiträge

Schwangerschaftstest in der 5. SSW
In der 5. SSW liefert ein Schwangerschaftstest ein zuverlässiges Ergebnis:

•Urintest: Diesen Schwangerschaftstest kann man zu Hause ab dem ersten Tag der ausbleibenden Regel nutzen. Der Schwangerschaftstest reagiert auf das Schwangerschaftshormon HCG. Bei einer Schwangerschaft erscheint eine Linie oder ein kleines Kreuz auf dem Teststreifen. Wenden Sie den Schwangerschaftstest jedoch zu früh an, kann es vorkommen, dass er keine Schwangerschaft anzeigt, obwohl Sie schwanger sind.
•Bluttest: Dieser Schwangerschaftstest zeigt schon zwei Tage vor der erwarteten Periode das Schwangerschaftshormon HCG an. Der Bluttest findet beim Frauenarzt statt.
•Ultraschalluntersuchung: Die Ultraschalluntersuchung kann erst ab dem siebten Tag nach Ausbleiben der Regel eine Schwangerschaft anzeigen. Der Frauenarzt kontrolliert per Ultraschall, ob Sie schwanger sind.




Anzeichen einer Schwangerschaft in der 5. SSW:
Vielleicht spüren Sie in der 5. SSW schon die ersten Anzeichen einer Schwangerschaft:

•Ihnen wird ab und zu ein wenig übel.
•Sie können manche Dinge einfach nicht mehr riechen oder
•Sie lehnen plötzlich Essen ab, das Sie bis dato immer gerne gegessen haben.




Das Baby in der 5. SSW: Das Gehirn entwickelt sich
Der Embryo ist rund zwei Millimeter groß. Viele wichtige Anlagen sind schon entwickelt. Gehirn und Wirbelsäule bilden sich genauso wie der Magen-Darm-Trakt. Auch Muskeln, weiche Knochen und Blutgefäße Ihres Babys entstehen jetzt.





Tipps zur 5. SSW: Vorsorgeuntersuchung planen
So bereiten Sie sich schon in der 5. SSW auf die erste Vorsorgeuntersuchung vor:

•Möglichst früh einen Termin machen,
•Fragen sammeln, die Sie dem Arzt/der Ärztin stellen möchten (z.B. ob Sie gegen Röteln immun sind),
•Arzt oder Ärztin selber haben auch Fragen an Sie: zum Tag der letzten Regel, zur Zyklus-Dauer, zur medizinischen Vorgeschichte der Eltern, zu bisherigen Schwangerschaften und zum sozialen Umfeld.
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Schwangerschaft und Arbeit
Der Gesetzgeber sieht keine Frist vor, in welcher Schwangerschaftswoche Schwangere ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichten müssen. Er legt jedoch nahe, so früh wie möglich die Schwangerschaft anzuzeigen. Das Gesetz zum Mutterschutz nämlich enthält eine Menge Vorschriften, die der Arbeitgeber einhalten muss. Viele der Vorschriften können aber erst dann zu Ihrem Schutz wirken, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie schwanger sind.

Legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaftbestätigung vor. Eine Bestätigung der Schwangerschaft erhalten Sie von Ihrem Frauena
rzt.

Informationen zum Mutterschutz-Gesetz gibt es beim lokalen oder regionalen Gewerbeaufsichtsamt.

Text von familie.de

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